Notrufnummern und Verhalten beim Fahrradunfall
Auch dem vorsichtigsten Radfahrer kann es passieren, dass er - unschuldig oder nicht - in einen Unfall verwickelt wird. Dann sollten Sie wissen, was zu tun ist.
Maßnahmen:
Auf jeden Fall sollten Sie anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Verletzungen und gröberen Sachschäden ist es notwendig, die Polizei und den Notarzt zu rufen. Wenn Sie selbst gestürzt sind, sollten Sie vorsichtig mit der Annahme sein, es sei schon nichts passiert. Oft stellt sich erst später heraus, dass Sie verletzt sind, und dann fällt der Nachweis schwer, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen ist.
Maßnahmen:
- Absichern des Gefahrenbereichs
- Bergung und Erstversorgung des Verletzten
- Hilfe holen
- Bergrettung 140
- Polizei 133
- Rettung 144
- ÖAMTC 120
- Internationale Notrufnummer 112
Auf jeden Fall sollten Sie anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Verletzungen und gröberen Sachschäden ist es notwendig, die Polizei und den Notarzt zu rufen. Wenn Sie selbst gestürzt sind, sollten Sie vorsichtig mit der Annahme sein, es sei schon nichts passiert. Oft stellt sich erst später heraus, dass Sie verletzt sind, und dann fällt der Nachweis schwer, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen ist.
- Namen und Personalien aller Beteiligten
- Fahrzeugkennzeichen, sofern ein Fahrzeug in den Unfall verwickelt war
- Namen von Zeugen
- Zeit und Ort
- Unfallhergang
- Wetter
- Länge der Bremsspur, wenn Sie dies nachmessen können
- Kfz-Versicherung